Essener Kämmerer entschuldigt sich für verspätete Hartz-IV-Zahlung

05.06.2012

 

80 000 Hartz IV-Empfänger erhielten ihr Geld zu spät.

 

Essen.  

Essens Kämmerer Lars-Martin Klieve hat sich für die verspätete Überweisung an 80 000 Hartz-IV-Empfänger entschuldigt. Zum Stand vom Montag hätte Klieve am Kapitalmarkt bei einer Verzinsung von 0,3 Prozent ganze 130 Euro für die 16 Millionen, die einen Tag länger auf dem städtischen Konto lagen, erzielen können.

 

Nach der verspäteten Überweisung an 80 000-Hartz-IV-Empänger hat sich Kämmerer Lars Martin Klieve bei den Betroffenen entschuldigt. Formal sei die Umstellung der Überweisung vom Monatsletzten auf den ersten des Folgemonats „nicht anders als Tausende andere Zahlvorgänge behandelt worden“, so Klieve. „Allerdings war uns die Tragweite für die Betroffenen dabei nicht bewusst.“ Er bedaure das und verspreche, dass die Zahlungen künftig wieder zum Monatsletzten erfolgen.

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Die Umstellung resultiere aus einer Absprache zwischen Sachbearbeitern aus der Finanzbuchhaltung und dem Jobcenter. „Die Mitarbeiter entscheiden nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit“, erklärt Klieve, „wir sind gehalten, Zahlungen zum letztmöglichen Termin vorzunehmen“. Eine Praxis, die der Stadt Zinsen bringt. „Das allein wäre für mich aber nicht ausschlaggebend gewesen“, betont Klieve. Die Zinsen nämlich sind gering.

Regresspflicht muss im Einzelfall geprüft werden

Hintergrund

Das Geld kam einen Tag später

 

Durch eine verwaltungsinterne Umstellung der Zahlungen an Hartz IV-Empfänger erhielten diese ihr Geld in der vergangenen Woche mit einem Tag Verspätung. An Sparkassenschaltern gab es daraufhin teils heftige Diskussionen mit Mitarbeitern. Daueraufträge von ungedeckten Konten buchte die Sparkasse nicht zurück, jedoch platzten Lastschriften.

 

Zum Stand vom Montag hätte Klieve am Kapitalmarkt bei einer Verzinsung von 0,3 Prozent ganze 130 Euro für die 16 Millionen, die einen Tag länger auf dem städtischen Konto lagen, erzielen können. Nicht absehbar ist dagegen, welche Kosten die Zahlungsumstellung verursacht. „Lastschriften, für die keine Deckung vorhanden war, sind zurückgegangen“, sagt Sparkassen-Sprecher Volker Schleede. Dafür können die Zahlungsempfänger Mahngebühren in Rechnung stellen. „Ob die Stadt hier regresspflichtig ist, wäre im Einzelfall zu prüfen“, sagt Stadtsprecherin Nicole Mause.

 

Während die Angelegenheit für CDU-Fraktionsgeschäftsführer Gerhard Grabenkamp mit der Entschuldigung von Sozialdezernent Peter Renzel (CDU) erledigt ist, halten andere Parteien die Erklärung des Vorgangs keineswegs für ausreichend: „Es ist eine Katastrophe, dass so etwas auf Sachbearbeiterebene schief gehen kann. Das muss korrigiert werden“, fordert Grünen-Fraktionssprecherin Christine Müller-Hechfellner. Und SPD-Fraktionsgeschäftsführer Roman Brüx nennt es ein Unding, den Zahlungstermin ohne Information aller Betroffenen zu ändern. „Das ist keine Art, mit Menschen umzugehen, die auf das Geld dringend angewiesen sind.“ Jörg Bütefür, Geschäftsführer der Linksfraktion, sieht die Befürchtungen seiner Partei bestätigt: „Die Optionskommune bringt für Leistungsberechtigte mehr Nach- als Vorteile.“

 

Für Hartz-IV-Empfänger, die ein Pfändungsschutzkonto haben, könnte es noch ein Nachspiel geben: Denn diesen Monat haben sie am 1. ihre Juni-Zahlung erhalten, und am 30. Juni geht dann das Geld für Juli ein. Sparkasse und Stadt versichern aber, das Problem des doppelten Zahlungseingangs im Blick zu haben und Wege zu suchen, um Pfändungen zu vermeiden.

 

 

 Ärgerliche Übergangsregelung für Hartz IV-Empfänger:

 Die so genannten Weiterbewilligungsanträge, die jeder Empfänger halbjährlich stellen muss, werden in Essen nicht mehr automatisch zugestellt. Die Betroffenen wurden darüber nicht persönlich informiert - ihnen drohen aber Sanktionen, wenn sie den Antrag nicht rechtzeitig stellen.

Die Stadt, die seit Januar das Jobcenter in Eigenregie führt, hat eine alte Regelung der Agentur für Arbeit ad acta gelegt – zumindest vorübergehend: Die so genannten Weiterbewilligungsanträge, die jeder Kunde halbjährlich stellen muss, der Geld vom Staat bekommen möchte, werden nicht mehr automatisch zugestellt.

Darüber seien die Hilfeempfänger aber nicht persönlich, sondern allenfalls über einen Aushang in den Jobcenter-Filialen informiert worden. Wer den übersehen hat, so Miriam Urbat von den Essener Montagsdemonstranten in einem Brief an den Sozialdezernenten Peter Renzel, habe dann wohl Pech gehabt.

Bei Fristversäumnissen drohten Sanktionen und Leistungskürzungen : „Wenn Anträge verspätet gestellt wurden und werden, liegt es an den Fehlern der Behörde und ist kein Vergehen der Betroffenen“, so Urbat. Es gebe „erhebliche Probleme“ bei der Auszahlung der Gelder an Bezieher des Arbeitslosengelds II. In einigen Fällen seien Krankenkassenbeiträge nicht rechtzeitig abgeführt worden, und die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Jobcenter sei „vielfach nicht gegeben“.

Neue Telefonanlage kommt im Herbst

Wie Sozialdezernent Peter Renzel erklärte, ist der automatische Versand tatsächlich eingestellt worden. Jedoch nur übergangsweise: Im Juli seien die Computer so weit programmiert, dass das alte Verfahren der Agentur für Arbeit wie gewohnt funktionieren soll. An der besseren Erreichbarkeit werde gearbeitet.

Eine neue Telefonanlage gehe im Herbst in Betrieb. Renzel kennt jedoch keinen Fall, in dem Leistungen gekürzt wurden, weil die Frist für die Weiterbewilligungsanträge abgelaufen sei. Und auch bei den Krankenkassenbeiträgen, „sind mir derzeit keine Umsetzungsprobleme bekannt“, so der Sozialdezernent, der einmal mehr alle Kunden bittet, die gesamten Geschäftszeiten zwischen 8 und 16 Uhr und die bekannten E-Mail-Adressen zu nutzen.

 

 

Tausende Haushalte warten nach Verwaltungspanne auf Hartz IV-Überweisung

Essen.   Durch eine Panne in der Verwaltung erhielten Essener Haushalte das Hartz IV-Geld nicht wie gewohnt am Monatsletzten. Sparkassen berichten bereits von verzweifelten Kunden. Sozialdezernent Peter Renzel entschuldigt sich im Namen der Stadt für die verspätete Überweisung. Am Freitag soll das Geld auf dem Konto sein.

Lange Schlangen bildeten sich gestern vor vielen Sparkassen im Stadtgebiet. „Die Leute haben immer wieder Kontoauszüge gezogen, um zu gucken, ob das Geld inzwischen gebucht war“, sagt ein Betroffener – doch das Hartz IV ging nicht wie gewohnt am Monatsletzten ein.

„Darum ist meine Handyrechnung zurückgebucht worden“, sagt eine weitere Betroffene, „aber Gott sei Dank habe ich eine Mutter, die eine gute Rente hat und mir etwas vorstrecken kann. Als Hartz IV-Empfängerin kann ich mein Konto ja nicht mehr überziehen.“ Und weiter als bis zum Monatsletzten reiche der Hartz IV-Satz in aller Regel nicht.

Verzweifelte Kunden

Auch Sparkassen-Sprecher Volker Schleede weiß von verzweifelten Kunden zu berichten. „Wer auf dem Kontoauszug keinen Zahlungseingang festgestellt hat, hat am Schalter nachgefragt.“ Ungläubige Diskussionen und lautstarke Wortgefechte gab es – woraus besagte lange Schlangen resultierten.

Sozialdezernent Peter Renzel entschuldigte sich am Nachmittag im Namen der Stadt für die verspätete Überweisung, die auf menschliches Versagen zurückzuführen sei. „Da hat jemand das Gesetz falsch interpretiert und die Zahlung vom Monatsletzten auf den ersten des Folgemonats gesetzt. Das wird nicht wieder passieren.“ Weiter betonte Renzel, die Panne habe nichts mit der Umstellung auf die Optionskommune (die Stadt verwaltet ihre Langzeitarbeitslosen seit dem 1. Januar in Eigenregie) zu tun, „sondern sie basiert auf einer Fehlentscheidung in der Stadtverwaltung.“

Sparkasse versucht Situation zu retten

Die Sparkasse, bei der ein Großteil der rund 42.000 Hartz IV-Haushalte Essens seine Konten hat, versuchte indes, die Situation zu retten. „Wenn Konten nicht gedeckt waren, haben wir keine Rückbuchungen von Daueraufträgen zum Beispiel für Mietzahlungen vorgenommen“, sagt Sparkassen-Sprecher Volker Schleede.

Bei Lastschriften sei dies hingegen nicht möglich gewesen, wenn das Konto keine Deckung aufgewiesen habe „ist zurückgebucht worden.“ Aufgrund der besonderen Situation will die Sparkasse jedoch auf Gebühren für Lastschrift-Rückbuchungen verzichten. „Allerdings müssen diese Kunden, sobald das Geld auf dem Konto ist, die Zahlungen von sich aus noch einmal anweisen“, erklärt Schleede weiter.

Im kommenden Monat, so verspricht Peter Renzel, soll das Geld wieder zum Monatsletzten auf den Konten von Hartz IV-Empfängern eingehen. Voraussichtlich heute werden die Zahlungen der Stadt für den Monat Juni gebucht.

 

 

Essen auf dem Weg zur Optionskommune
Zum 1. Januar 2012 wird die gemeinsame Einrichtung JobCenter Essen zum neuen kommunalen JobCenter. Mit der Umstellung endet die bisherige - seit 2005 in der Form der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) und ab 2011 in der Form der gemeinsamen Einrichtung organisierte - Zusammenarbeit der Kommune mit der Agentur für Arbeit: Die Stadt Essen übernimmt die Betreuung der Essener Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger in die alleinige kommunale Aufgabenwahrnehmung. Möglich machte die Neuorganisation die Grundgesetzänderung vom Sommer 2010: Sie erweiterte das Optionsmodell und damit die Möglichkeit für kreisfreie Städte und Landkreise, als sog. Optionskommune allein die Trägerschaft der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zu übernehmen. Essen entschied sich in der Folge - ausgehend vom Ratsbeschluss vom 22.09.2010 - den Optionsantrag zu stellen.

 
Essens Oberbürgermeister Reinhard Paß: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales haben im Auswahlverfahren die Qualität des Essener Optionsantrags gewürdigt und Essen im Frühjahr zu einem der 41 neu zugelassenen kommunalen Träger der SGB-II-Leistung gemacht. Mit der Entscheidung gehen wir in Essen künftig neue Wege in der Vermittlung und Betreuung der Essener Langzeitarbeitslosen. Wir verknüpfen mit der Option wesentliche strategische Ziele: Wir wollen die Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Essenerinnen und Essener verbessern, Langzeitarbeitslose als Fachkräfte für den Arbeitsmarkt fördern und qualifizieren und so die Chance nutzen, die Kosten der Arbeitslosigkeit nachhaltig zu senken.“
 
Peter Renzel, als verantwortlicher Geschäftsbereichsvorstand Jugend, Bil-dung und Soziales, ergänzt: „Wir glauben an die schlichte Wahrheit, dass näher auch besser ist. Die ungeteilte Entscheidungskompetenz ist die Voraussetzung dafür, schnell und passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen und auf die Anforderungen des lokalen Arbeitsmarktes reagieren zu können. Die Kommune vereint jetzt in einer Hand wesentliche Aspekte der Jugend-, Sozial-, Wirtschaft-, Beschäftigungs- und Stadtentwicklungspolitik - diese integrierte Steuerung wird positive Wirkungen zeigen.“
 
„Die Menschen aus der Hilfebedürftigkeit und ihrer Abhängigkeit von Transferleistungen hin zur Selbstständigkeit zu führen, hat die oberste Priorität“, erläutert Sozialdezernent Peter Renzel weiter. Ein wesentlicher sozialpolitischer Schwerpunkt der Stadt Essen wird deshalb die schnelle Integration arbeitsmarktnaher Langzeitarbeitsloser sein. Weitere Ziele sind die frühzeitige engmaschige Betreuung junger Menschen unter 25 Jahren, die Förderung und Qualifizierung (alleinerziehender) Frauen sowie der über 50jährigen Arbeitssuchenden und die Stabilisierung langzeitarbeitsloser Frauen und Männer mit gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen.
 
Mitarbeiter folgen der Aufgabe
Organisatorisch wird das JobCenter zum städtischen Fachbereich 56. Für die Kunden ändert sich mit dem Wechsel in die Option formal wenig. Es bleibt beim bekannten Namen und beim eingeführten Logo für das JobCenter Essen.
 
Gleich bleiben auch die Geschäftsstellen in den Stadtteilen. Der Neukundenbereich bleibt trotz der Trennung von der Arbeitsagentur am zentralen Berliner Platz. Neu ist der Standort Ruhrallee 175, der zukünftig die Fachbereichsleitung, das neu gegründete Arbeitgeber-Team, das eigene Service-Center, das Kundenreaktionsmanagement, die Rechtsstelle und die Ombudsstelle aufnehmen wird. Das JobCenter für Wohnungslose zieht zur Geschäftsstelle Mitte in der Bernestraße 7 - der bisherige Standort Beethovenstraße 15 wird aufgegeben.
 
Dietmar Gutschmidt, seit August 2011 JobCenter-Geschäftsführer und zu-künftig Fachbereichsleiter des neuen kommunalen JobCenters Essen erklärt weiter: „Wichtig für die Kunden ist: Sie behalten ihre bekannten Ansprech-partner. Denn die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - auch rund 320 Beschäftigte, die bisher bei der Bundesagentur für Arbeit angestellt waren - wechselt mit in die Option. Das bedeutet Sicherheit und Kontinuität für die Kunden.“
 
Was ändert sich?
Essener Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger sollten sich schon jetzt die neue zentrale Rufnummer des JobCenters Essen notieren: Mit Anfang Januar gilt für Anfragen zur Vermittlung, für leistungsrechtliche Auskünfte sowie für allgemeine Informationen nicht mehr die alte BA-Hotline, sondern der neue städtische Anschluss 0201 / 88 56 999.
 
Wichtigste Veränderung hinter den Kulissen: Mit dem Wechsel in die Option tauscht das JobCenter auch seine Software aus. Die erforderliche IT-Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist bereits erfolgt. Das neue Programm hat Vorteile: Es vereint die bisher getrennten Vermittlungs- und Leistungssysteme in einer Anwendung: Damit entfällt z.B. die arbeitsintensive doppelte Pflege der Kundendaten. Dietmar Gutschmidt beruhigt JobCenter-Kunden, die sich wegen des Übergangs Sorgen um die Leistungsauszahlung machen: „Die bewilligten Arbeitslosengeld-II-Leistungen werden trotz Software-Umstellung zuverlässig ausgezahlt.“
 
Rahmenbedingungen: gekürzte Bundesmittel
Dem JobCenter Essen stehen für das Jahr 2012 für Aktivierungs- und In-tegrationsmaßnahmen sowie für Fort- und Weiterbildung seiner Kundinnen und Kunden Bundesmittel in Höhe von rund 46,8 Mio. Euro zur Verfügung. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren (2010 = 81,2 Mio. und 2011 = 61,2 Mio.) wurden die zur Verfügung stehenden Mittel also erheblich gekürzt. Peter Renzel: „Die Argumentation der Arbeitsmarkt zeige sich weiter aufnahmefreudig, greift zu kurz. Um die Integrationsaussichten langzeitarbeitsloser Menschen zu verbessern, darf man gerade jetzt die Eingliederungsanstrengungen nicht reduzieren.“ JobCenter-Geschäftsführer Dietmar Gutschmidt hat die gekürzten Mittel bereits in die Planungen für 2012 einbezogen: „Die Balance von Integrations- und Stabilisierungsmaßnahmen wird uns in 2012 gelingen. Weiter schauen wir abhängig von den Zielvorgaben auf Wirkung und Erfolg der verschiedenen Fördermöglichkeiten.“
 

 

Sozialticket startet im November im VRR

Essen. Das Sozialticket ist ab November im Bereich des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr erhältlich. 29,90 Euro kostet die Monatskarte für Geringverdiener in der Preisstufe A. Der VRR befürchtet Mindereinnahmen von bis zu elf Millionen Euro pro Jahr.

Das Projekt Sozialticket kann nach langem Ringen endlich an den Start gehen. Ab November können unter anderem Hartz-IV-Empfänger die Monatskarte für 29,90 Euro erwerben. Gültig ist sie in der Preisstufe A. Das hat am Dienstag der VRR-Verwaltungsrat in Essen beschlossen.

Trotzdem bleibt das Sozialticket für den VRR ein Sorgenkind. Verkehrsverbunds-Vorstand Klaus Vorgang befürchtet „durch die Einführung des Tickets Mindereinnahmen in Höhe von bis zu elf Millionen Euro pro Jahr.“ Und dabei seien die vom Land NRW zugesagten Unterstützungen bereits eingerechnet. Der Verkehrsverbund will daher auch niemanden zur Einführung des Sozialtickets verpflichten.

Das Ticket für Geringverdiener wird erstmal ein Pilotprojekt bleiben. Bis Ende 2012 gilt das Angebot. In dieser Zeit bewertet ein Wirtschaftsprüfers die Entwicklung und Auswirkungen.

Leistungen auf Basis des Ticket1000

Das Sozialticket ermöglicht auf Basis eines Ticket1000 die kostenfreie Mitnahme von maximal drei Kindern bis 14 Jahren nach 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen. Ein Zusatzticket zum regulären Preis ermöglicht Fahrten in umliegende Städte im VRR-Bereich.

Zum Erwerb berechtigt sind Bezieher folgender Leistungen:

  • ALG II oder Sozialgeld nach SGB II
  • Leistungen nach SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz BVG
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz WoGG

Den Nachweis zur Berechtigung erteilen die JobCenter und zuständige städtische Ämter.

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 4. November 2011

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Hartz IV: Jetzt Pfändungsschutzkonten einrichten

Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die
insbesondere Kunden aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (umgangssprachlich
Hartz IV) sowie Empfänger von Kinderzuschlag beachten sollten. Der bisherige
14tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 1. Januar
2012 weg.

Die Bundesagentur für Arbeit rät daher von Kontenpfändung betroffenen Kunden,
bestehende Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto
umzuwandeln. Durch eine Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe
von 1.028,89 Euro geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen
aber auch höher ausfallen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf ein
Konto für mehrere Personen Leistungen aus der Grundsicherung überwiesen werden
oder wenn auf dem Konto andere Transferleistungen (beispielsweise Kindergeld
oder Kinderzuschlag) eingehen.

Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt auf Antrag durch die
kontoführende Bank. Geht der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag
hinaus, ist ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann über eine
Bescheinigung erfolgen. Soweit es sich um Leistungen aus der Grundsicherung
handelt, kann diese Bescheinigung beim zuständigen Jobcenter eingeholt werden.
Werden Sozialleistungen nur einmalig erbracht, genügt zum Nachweis in der Regel
der Bewilligungsbescheid.

Für Bezieher von Kindergeld und Kinderzuschlag ist in der Regel der Bescheid der
Familienkasse als Nachweis ausreichend.

Wird das Konto nicht rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt besteht
für Leistungsbezieher die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene
Geldleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, verfügt werden kann.

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 01. Dezember 2011


Ab Januar 2012 gelten neue Hartz IV-Regelbedarfe // Anpassung wurde im
Leistungsverfahren A2LL der Bundesagentur für Arbeit (BA) berücksichtigt //
Erhöhter Regelbedarf wird automatisch ausgezahlt



Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld
II und Sozialgeld (?Hartz IV?). So erhöht sich beispielsweise der Regelbedarf
für alleinstehende Personen ab Jahresbeginn von monatlich 364 Euro auf 374 Euro.
Ebenfalls höher fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum
Beispiel für Alleinerziehende, aus.

Die Bundesagentur für Arbeit hat sichergestellt, dass über das
Leistungsverfahren A2LL ab dem kommenden Jahr die erhöhten Regelbedarfe mit der
zum 31. Dezember 2011 fälligen Leistung für Januar 2012 automatisch an die
Leistungsberechtigten überwiesen werden. Eine gesonderte Vorsprache ist nicht
erforderlich.

Aus technischen Gründen ist eine automatische Anpassung bei dem Mehrbedarf für
die dezentrale Warmwassererzeugung nicht möglich. Damit betroffenen Kunden keine
Nachteile entstehen, werden derzeit die erforderlichen Anpassungen durch die
zuständigen Jobcenter vor Ort vorgenommen.

Die aktuell rund drei Millionen Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember
2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden
Änderungen.


Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 15. Dezember 2011

Elektronische Ausfüllhilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA) erleichtert die
Beantragung von Grundsicherungsleistungen // Auch in englischer, türkischer und
russischer Sprache verfügbar


Aktuelle Kundenbefragungen in den Jobcentern zeigen, dass die Beantragung von
Grundsicherungsleistungen ("Hartz IV") immer noch als zu unverständlich und
schwierig wahrgenommen wird. Darauf hat die BA reagiert und stellt Kunden bei
der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung eine überarbeitete
elektronische Ausfüllhilfe zur Seite. Die Anleitung erklärt Schritt für Schritt,
welche Informationen im Antrag an welcher Stelle benötigt werden und welche
Angaben unverzichtbar sind. Neben den Tipps zum Ausfüllen des Antrags, werden
verschiedene Begriffe aus dem Bereich des Arbeitslosengeldes II einfach erklärt
und es wird auf Merkblätter und weiterführende Informationen verwiesen. Die
Hinweise werden laut gesprochen und gleichzeitig am Bildschirm angezeigt. Jeder
Nutzer kann die Geschwindigkeit der Antragstellung selbst bestimmen,
zwischendurch eine Pause einlegen oder einfach am nächsten Tag fortfahren. Die
elektronische Ausfüllhilfe steht auch in englischer, türkischer oder r
ussischer Sprache zur Verfügung.

"Staatliche Leistungen zu beantragen fällt zugegebenermaßen nicht immer leicht.
Gerade dann, wenn der Antrag, wie zum Beispiel auf Leistungen der
Grundsicherung, mehrere Seiten umfasst. Aber ein Gesetz in eine für jeden
verständliche Sprache zu übersetzen, ist auch nicht einfach. Wir arbeiten
ständig daran, unsere Bescheide und Vordrucke einfach und bürgerfreundlich zu
gestalten und die elektronische Antragsunterstützung ist ein weiterer Baustein",
so Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung der BA. "Wir nehmen die Rückmeldungen
und Befragungen unserer Kunden sehr ernst und setzen uns intensiv damit
auseinander. Nur so können wir Schwachpunkte erkennen und unser Angebot besser
an den Bedürfnissen der Kunden orientieren."

Die elektronische Ausfüllhilfe im Internet finden Sie unter www.arbeitsagentur.de
>Formulare >Formulare für Bürgerinnen und Bürger >Arbeitslosengeld II


Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im
Internet unter www.ba-audio.de.

Das Service-Center im JobCenter Essen

Das Service-Center ist der direkte Draht zum JobCenter Essen. Wer seine Rufnummer wählt,
 landet nicht in einem anonymen Call-Center, sondern unmittelbar am Standort Essen.
Ob Fragen zur Antragstellung, zur Vermittlung in Arbeit, leistungsrechtliche Fragen oder
 allgemeine Auskünfte: Eine Vielzahl von Angelegenheiten rund um das Arbeitslosengeld II
 kann das Service-Center bereits im Vorfeld abschließend klären.

Terminwünsche können durch das Service-Team nur für den Bereich der Vermittlung
(= Markt + Integration oder kurz M+I)  an Ihren persönlichen Ansprechpartner weitergegeben
 werden. Für Terminwünsche in der Leistungsabteilung ist eine persönliche Vorsprache in
 Ihrem zuständigen Standort erforderlich.

Bitte nutzen Sie die vollen Service-Zeiten unseres Teams:
montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr.

Achtung ab Januar 2012 gilt unsere neue zentrale Service-Nummer
0201 / 88 56 999