Hier gehört alles rund um Hartz IV rein

Datum: 25.05.2012

Autor: Gabriele Junker

Betreff: BSG Entscheidung vom 16.05.12 zur ERmittlung angemessener Wohnkosten in NRW

nach dem nunmehr vorliegenden Terminsbericht zur BSG Entscheidung vom 16.05.12 B 4 AS 109/11 R hat das BSG die Sache zur Entscheidung an das LSG NRW zurückverwiesen da das LSG es unterlassen hat, Feststellungen dazu zu treffen, ob die Ermittlung des angemessenen Quadratmeterpreises auf einem schlüssigen Konzept beruht. Das Ausgangsurteil stammt vom SG Aachen, für Essen hat das BSG bereits entschieden, dass der angemessene Quadratmeterpreis, ermittelt anhand des Essener Mietspiegels, auf einem schlüssigen Konzept beruht, für andere Städte nicht. Man darf gespannt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Junker
Rechtsanwältin

Kreulichweg 94

45307 Essen

Tel. 0201-5980431
Fax: 0201-43759311
Mail: info@ra-junker-online.de

Datum: 12.05.2012

Autor: Ratin Gabriele Junker

Betreff: angemessene Grundmiete in Essen

zum 16.05.12 wird eine Entscheidung des BSG (AZ- B 14 AS 109/11 R) zur angemessenen Wohnfläche für Essener Hartz 4 Empfänger erwartet. Bereits das LSG NRW hatte eine Dynamisierung der angemessenen Wohnfläche für einen 1 Personenhaushalt von 45 qm auf 50 qm für rechtens befunden. Sollte das BSG im Sinne der Kläger entscheiden, wird sich die angemessene Grundmiete entsprechend erhöhen. Betroffene, denen die Wohnkosten wegen Unangemessenheit gekürzt werden, sollten kurzfrisig Widerspruch einlegen und zu bereits bestandskräftigen Bescheiden, bei denen die 1 monatige Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, Anträge auf Überprüfung der Bescheide rückwirkend ab 01.01.11 stellen. In der Hartz 4 Beratung jeden Donnerstag von 9 bis 12 Uhr am Katerberger Markt 4, Kontaktbüro sowie 16 bis 18 Uhr in der Severinstr. 1 halte ich Antragsformulare bereit, es könnte gern ein Antragsformular auch online gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Junker
Rechtsanwältin/Hartz 4 Beratung
Kreulichweg 94
45307 Essen

Tel. 0201-5980431
Fax: 43759311
Mail info@ra-junker-online.de

Datum: 12.05.2012

Autor: Gabriele Junker

Betreff: Servicehotline des Essener Jobcenters

Die ab 01.01.12 gültige Hotline 8856 999 erweist sich als wenig praktikabel da sie im Gegensatz zur bisherigen Hotline 1815490 nicht erreichbar ist. Laut einer Verlautbarung des Sozialdezernenten Peter Renzel in einem Artikel der NRZ vom Mittwoch, den 19.05.12 werde an der Erreichbarkeit des Jobcenters gearbeitet, eine neue Telefonanlage ginge im Herbst in Betrieb. Er bittet Betroffene zur besseren Erreichbarkeit, die bekannten E-Maiadressen zu nutzen oder die Sprechzeiten zwischen 8 und 16 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Junker
Rechtsanwältin/Hartz 4 Beratung

Datum: 19.10.2011

Autor: Klaus Dieter Hanken

Betreff: Forum

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